Kommt zur Kundgebung am Freitag, den 9. Dezember 2016 um 15.00 Uhr
vor dem Justizministerium, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin
Die Kriminalisierung und Verfolgung von RevolutionärInnen aus der Türkei
und aus Kurdistan reißt nicht ab. Während in der BRD zahlreiche
Terrorismusprozesse laufen, wurde nun Musa Aşoğlu von den deutschen
Behörden festgenommen. (https://linksunten.indymedia.org/de/node/198323)
Am späten Abend des 02. Dezember wurde der 55 jährige Musa Aşoğlu gegen
22.30 Uhr gemeinsam mit einer weiteren Person vom Bundeskriminalamt im
Hamburger Stadtteil St. Georg festgenommen. Die Festnahme erfolgte laut
Angaben seines UnterstützerInnenkreises durch das MEK, die die
Wohnungstür aufgerammt und anschließend die Festnahme durchgeführt
hätten. Die Festgenommenen seien danach in ein Hamburger Polizeirevier
gebracht worden. Die mit Musa Aşoğlu gemeinsam festgenommene Person sei
nach drei Stunden gegen 01.30 Uhr freigelassen worden. Über den Verbleib
von Musa Aşoğlu gibt es bisher keine Informationen hieß es.
In der Erklärung der Bundesanwaltschaft vom 03. Dezember heißt es, dass
Musa Aşoğlu verdächtigt sei, „als hochrangiger Führungsfuntionär der
Rückfront der DHKP-C in Europa seit Inkrafttreten des Paragraphen 129b
StGB am 30. August 2002 Mitglied der ausländischen terroristischen
Vereinigung DHKP-C gewesen zu sein (…)“. In diesem Rahmen wirft die
Bundesanwaltschaft in ihrer Erklärung Musa Aşoğlu u.a. vor,
DHKP-C-Funktionäre angeleitet und Aufgaben hinsichtlich finanzieller
Belange innegehabt zu haben. Und laut dieser Erklärung sei Musa Aşoğlu
am selben Tag, also am 03. Dezember, dem Ermittlungsrichter vorgeführt
worden.
Bereits 2014 stellte die USA in Wildwestmanier ein Kopfgeld in Höhe von
jeweils 3 Mio. Dollar auf Musa Aşoğlu und zwei weitere Personen aus,
denen Führungspositionen innerhalb der DHKP-C unterstellt werden. Die
Liste an gesuchten Menschen, auf denen die USA ein Kopfgeld ausgesetzt,
ist unter der Adresse www.rewardsforjustice.net im Internet einsehbar.
Die USA geriet 2013 ins Visier der DHKP-C, die sich zu einem
Sprengstoffanschlag auf die US-Botschaft in Ankara bekannt hatte.
Die türkische Anwaltskanzlei HHB (Rechtsbüro des Volkes) mit Sitz in
Istanbul veröffentlichte am 04. Dezember eine Mitteilung, in der sie
sich darüber beklagte, dass die deutsche Regierung keine Informationen
darüber gäbe, wo sich ihr Klient Musa Aşoğlu derzeit befinde. In der
Erklärung hieß es zudem: „(…) die USA hatte zuvor ein Kopfgeld auf
unseren Klienten Musa Aşoğlu ausgesetzt. Plant die deutsche Regierung
etwa, unseren Klienten unter Geheimhaltung an die USA auszuliefern? Das
muss sofort offengelegt werden.“
Die BRD beweist mit diesem Vorgehen ein weiteres Mal, wie konsequent sie
ihre Interessen als imperialistische Macht und als Unterstützerin
reaktionärer Machthaber verfolgt. Die bundesdeutsche Unterstützung und
Zusammenarbeit mit der Türkei weist eine lange Vergangenheit auf. Als
wichtigste Waffenlieferantin und Wirtschaftspartnerin hat die BRD nicht
unwesentlich dazu beigetragen, dass die Türkei im Rahmen ihres dreckigen
Krieges in den kurdischen Gebieten tausende Menschen ermorden und
vertreiben konnte. Es ist auch nicht zu vergessen, dass es immer wieder
mitunter die BRD gewesen ist, die den Machthabern in der Türkei
politisch den Rücken gestärkt und somit die Herrschaftsverhältnisse dort
stabilisiert hat. Allein aus diesem Grund sollte uns die hiesige
Kriminalisierung und Verfolgung von Befreiungs- und
Unabhängigkeitsbewegungen nicht überraschen.
Uns bleibt, zu revolutionärer Solidarität aufzurufen und sich dafür
einzusetzen, dass wir bei der permanenten Verfolgung von
RevolutionärInnen aus der Türkei und aus Kurdistan nicht tatenlos
zusehen und die BRD in ihrem dreckigen Tun nicht frei walten lassen.
Freiheit für Musa Aşoğlu!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Weg mit dem Paragraphen 129b!
Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Berlin
Freiheitskomitee